Hausverwaltung

Allgemeine Aufgaben

Der Auftraggeber überträgt dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des bezeichneten Objektes notwendig sind. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu vertreten und die nachstehenden Aufgaben wahrzunehmen.

Spezielle Aufgaben

A) Kaufmännische Verwaltung

  • Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Vereinnahmung des gesamten Mietinkasso einschließlich aller Umlagen
  • Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
  • Einstellung und Entlassung von Hilfskräften
  • Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes
  • Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlich sind

B) Technische Verwaltung

  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Auftraggeber

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